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Freitag, Juni 08, 2007

Autolobby versagt - Reduktionsziele klar verfehlt

Einmal mehr zeigt die Autolobby ihre hässliche Fratze: Trotz klarer Abmachungen verfehlt sie die Reduktionsziele beim Verbrauch von Neuwagen deutlich.



Der Treibstoffverbrauch bei neu verkauften Autos nimmt kaum ab. Das von Bund und Autolobby vereinbarte Reduktionsziel rückt damit in weite Ferne. Der Bund prüft nun Strafsteuern für Wagen mit hohem Benzinverbrauch.

Die im Jahr 2006 verkauften Autos verbrauchen im Durchschnitt 7,62 Liter Treibstoff pro 100 Kilometer, wie das Bundesamt für Energie (BFE) mitteilt. Das sind lediglich 0,05 Liter oder 0,65 Prozent weniger als im Vorjahr. Der zwischen dem Verkehrsdepartement und den Automobilimporteuren vereinbarte Zielwert von 6,9 Litern für 2006 wurde klar verfehlt.
Die Zielvereinbarung zwischen dem Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und den Autoimporteuren sieht vor, dass der Treibstoffverbrauch bis 2008 schrittweise auf 6,4 Liter gesenkt wird. Fazit der letztjährigen Zahlen sei, dass die Vereinbarung gescheitert sei, sagte BFE-Sprecherin Marianne Zünd auf Anfrage.

Hauptgrund für die Stagnation beim Treibstoffverbrauch ist laut BFE die Vorliebe der Schweizer Autokäufer für schwere Fahrzeuge: Mit 1491 Kilogramm nahm das durchschnittliche Leergewicht der Neuwagenflotte gegenüber 2005 um 13 Kilogramm zu. In den letzten sechs Jahren wurde das Durchschnittsauto gar um 128 Kilo schwerer.
Das macht alle technischen Fortschritte der zwei Jahrzehnte wett: Lag im Jahr 1990 der Verbrauch eines 1000 Kilo schweren Fahrzeugs noch bei über 7,5 Liter, benötigt ein gleich schweres Auto heute nur noch 5,11 Liter.

Der Bund will deshalb ab 2009 die Schraube anziehen. Es gebe zwei Möglichkeiten, sagte Zünd: Entweder werde eine neue Vereinbarung mit den Autoimporteuren ausgehandelt - diesmal aber mit konkreten Massnahmen und Sanktionsmöglichkeiten, falls die Ziele nicht erreicht würden.
Die zweite Option sei, direkt auf Gesetzesebene einzugreifen: Grosse Hoffnung setze das BFE in die Einführung einer Importsteuer für Autos mit hohem Treibstoffverbrauch. Dieses Bonus/Malus-System werde im Sommer in der Umweltkommission des Ständerats beraten.
Quelle

Es ist schon immer wieder verblüffend, wie die Industrie Scheinbedürfnisse schafft, die von der Realität des notwendigen Handelns und Umdenkens ablenken. Längst bestimmt nicht mehr nur die Nachfrage das Angebot, sondern diese wird zuerst gezielt geschaffen - vor zehn Jahren wurde noch ausgelacht, wer sich einen Vierlivier für die Stadt angeschafft hat.
Das Rezept ist immer das gleiche: Man kreiert eine Nachfrage mittels milliardenschwerer Kampagnen - dann benutzt man ebendiese Nachfrage als Ausrede für das fehlende Handeln.

Bedenkt: Dass man ganz selbstverständlich ein eigenes Auto hat und dieses auch für Freizeit- und Berufsverkehr einsetzt, ist eine Entwicklung, die erst in den 70er-Jahren wirklich eingesetzt hat - und trotzdem wird sie uns jetzt als uralte "Tradition" und als seit ewig geltendes "Menschenrecht" vorgeführt. Jeder soll das Recht haben, beliebige Umweltzerstörung zu verursachen, beliebig viele Kinder chronisch krank werden zu lassen, beliebig viel wertvollen Boden asphaltiert unter die Räder nehmen zu dürfen - wenn das mal keine Gehirnwäsche ist!

Donnerstag, Mai 03, 2007

Doris sei Dank: Wetterfahnen-Bundesrat nun doch für massive Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts

Der Bundesrat hat entschieden, die Initiative des Zürcher Freisinns jetzt doch zu unterstützen. Dies, nachdem er sie im letzten Herbst noch abgelehnt hat. Was mag zu diesem Flipflop geführt haben?

Verbandsbeschwerden sollen nicht mehr möglich sein, wenn ein Projekt vom Volk oder von Parlamenten genehmigt ist. Der Bundesrat unterstützt eine Volksinitiative des Zürcher Freisinns.
Noch im letzten Herbst hatte die Landesregierung das Volksbegehren der FDP zur Ablehnung empfohlen. Die jüngste Kehrtwende stösst bei Grün-Links auf Empörung.
Als Begründung für die Kehrtwendung erklärt der Bundesrat in einer Mitteilung, die Gesetzesänderung des Parlaments habe nicht alle berechtigten Anliegen der Initiative aufgenommen. Die zweite Begründung zitierte Bundesrat Leuenberger an einer kurzfristig organisierten Medienkonferenz: Danach sollen Private grundsätzlich nicht öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Nähere Erklärungen zu diesen zwei Punkten machte Leuenberger nicht. Er sprach von einem "Zwischenentscheid des Bundesrats" und betonte, sich immer für die Wahrung des Verbandsbeschwerderechts eingesetzt zu haben. Die Botschaft gehe nun ans Parlament, wobei er davon ausgehe, dass dieses die Initiative zur Ablehnung empfehle.
Quelle

Es ist nun an der Zeit, einige Fakten zur Verbandsbeschwerde anzubringen.
So ist sie immer nur dann erfolgversprechend, wenn die bewilligenden Regierungen und Parlamente gegen ihre eigenen Gesetze verstossen - die Zürcher FDP wehrt sich also für sich selbst.
Und sie ist ein massvoll eingesetztes Mittel, wie z.B. ihre Anwendung im Jahr 2006 zeigt:
Zum dritten Mal haben 17 beschwerdeberechtigte Natursportverbände und Umweltschutzorganisationen gesamtschweizerisch ihre Einsprachen und Beschwerden als Anwälte der Natur zusammengetragen. Die Auswertung zeigt, dass 63 Prozent der Fälle bereits auf der untersten Ebene, sprich auf Stufe Gemeinde, erledigt werden konnten. Nur sechs Fälle gelangten 2006 vor das Bundesgericht. Damit bestätigt die Statistik 2006 den zurückhaltenden Gebrauch des Beschwerderechts durch die Organisationen.
In Bezug auf die Beschwerdetätigkeit zeigte sich in den letzten drei Jahren neben der konstant hohen Gutheissungsquote von über 70 bis 80 Prozent ein kaum verändertes Bild: pro Jahr gelangen nur 6 bis 8 Fälle vor das Bundesgericht, 15 bis 25 vor das Verwaltungsgericht und 60 Prozent der Fälle werden bereits auf Gemeindestufe erledigt. Damit bestätigen die Zahlen Untersuchungen der Universität Genf der Periode 1996 bis 2003. Auch aus dieser Periode liess sich verantwortungsbewusstes Handeln und Konstanz in der Handhabung des Beschwerderechts ableiten.

Quelle


Wir haben es also auch hier einmal mehr mit den Auswüchsen der nur auf Eigennutz und auf die Wahrung der Interessen ihrer Klientel bedachten bürgerlichen Politik zu tun. Die Fakten sprechen nämlich eine ganz andere Sprache: massvoller Einsatz, äusserst hohe Erfolgsquote, weil tatsächlich Gestzesverstösse vorangingen.
Die Bürgerlichen trauen sich nicht, die Umweltschutzgesetzgebung ganz auszuhöhlen, weil sie im Volk gut verankert ist. Also nehmen sie den Verbänden das Recht, mit dem Finger auf ihren Umgang damit zu zeigen - so brauchen sie sich nicht an ihre eigenen Vorschriften zu halten.
Und diese Art "Politik" hat System - man sieht es tagtäglich im Umgang mit der Luftreinhalteverordnung: Aktuell wurde der Ozongrenzwert heuer bereits für die nächsten 90 Jahre im Voraus überschritten, die bürgerlich dominierten Behörden sehen aber keinen Handlungsbedarf.
Im Kleinen spielt sich das hier auch im Forum ab: Man macht auf die gesetzlichen Grundlagen aufmerksam - und erntet nur Hohn und Spott.

Mir lässt das Übles schwanen, was die Zukunft unseres punkto Umweltschutz einst vorbildlichen Landes angeht.