Freitag, Februar 03, 2006

Feinstaub - Gastkommentar von worldtraveller

Die Feinstaub-Diskussion zeigt doch wieder einmal mit aller Deutlichkeit, wie (un)fähig unsere (gewählten!) Kantons- und Bundespolitiker sind.
Ein Szenario in 12 Akten:
1. Es werden Grenzwerte erlassen, die gesetzlich verbindlich sind.
2. Es herrscht Winterwetter mit einem stabilen Hoch über der Schweiz.
3. Die Grenzwerte werden überschritten, massiv, nicht an einem Tag, sondern während Wochen.
4. Moritz Leuenberger findet, man könne zurzeit nicht viel tun, empfiehlt aber den Kantonen, selbständig Lösungen zu treffen, auf regionaler Ebene.
5. Die Kantone finden, im Alleingang könne man nichts tun, und es brauche verbindliche Richtlinien aus Bern.
6. Die Feinstaubwerte in der Luft sind inzwischen 3x höher als der Grenzwert.
7. Der Ball wird hin und her geschoben, es wird viel geredet, aber nichts gemacht. Typisch Bundesbern, typisch Kantönligeist.
8. Ein Monat später: 20% der Bevölkerung sind durch Feinstaub an Krebs erkrankt oder leiden an Atemwegserkrankungen, die Krankenkassenprämien steigen rasant.
9. Bund und Kantone sind sich endlich einig: Sofortmassnahmen bringen nichts. Derweil steigen die Todesfälle durch Krebs.
10. 3 Jahre später: Nachdem das Problem der Feinstaubbelastung in Wintermonaten im Parlament behandelt werden konnte und sich viele Parteivertreter dazu äussern wollten, konnte das Traktandum nicht ordnungsgemäss in der laufenden Session erledigt werden. Eine Fortsetzung ist erst in der nächsten Session möglich.
11. 5 Jahre später: Die Feinstaubbelastung in der Schweiz hat in den Wintermonaten solche Ausmasse erreicht, dass inzwischen jeder 3. Schweizer an Lungenkrebs stirbt, obwohl inzwischen totales Rauchverbot herrscht. Das Parlament ist nicht mehr beschlussfähig, weil der Krebstod auch vor Parlamentariern nicht Halt macht.
12. 6 Jahre später: Der Bundesrat beschliesst Sofortmassnahmen: Jeder an Lungenkrebs Gestorbene, der nachweisen kann, dass sein Tod durch Lungenkrebs auf zu hohe Feinstaubbelastung zurückzuführen ist, kann die Bestattungskosten von den Bundessteuern abziehen, nicht aber von der Staats- und Gemeindesteuer. Der Nachweis ist persönlich zu erbringen.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

jetzt bist du aber völlig hirnrissig geworden!