Freitag, Juni 08, 2007

Absage an Steuerwettbewerb - "Degressiv? - My Ass", sagt Bundesgericht

Ah, was haben doch alle über die "linke Zwängerei" gemotzt! Wie haben sich die Neo-"Liberalen" ärgern mögen. Und jetzt? Das Bundesgericht erklärt degressive Steuertarife für verfassungswidrig. Und zwar deutlich.



Degressive Steuertarife verstossen laut Bundesgericht gegen die Bundesverfassung. Es hat die Beschwerde gegen die Obwaldner Regelung gutgeheissen. Verletzt sei das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Der Entscheid der sieben Bundesrichter der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung fiel mit sechs zu einer Stimme. Konkret richtet sich der Entscheid gegen die Bestimmungen, wonach die Steuersätze ab einem Einkommen von 300'000 Franken und einem Vermögen ab fünf Millionen Franken wieder sinken.
Die Obwaldner Regierung prüft nach der teilweisen Aufhebung des kantonalen Steuergesetzes durch das Bundesgericht rechtliche Sofortmassnahmen, um neue, verfassungskonforme Steuertarife zu erlassen.
Quelle 1,


Den Steuerprivilegien der Reichsten müssten aber weitere Riegel geschoben werden, sagte SP-Präsident Hans-Jürg Fehr auf Anfrage. Dazu habe die SP im vergangenen November ihre Steuergerechtigkeits-Initiative lanciert, sagte Fehr. Das Verbot von degressiven Steuern sei darin nur ein Element: Viel wichtiger sei es, für hohe Einkommen und Vermögen Mindeststeuersätze festzulegen.


Quelle 2



Wurde auch Zeit, dass dem so unfairen Steuerwettbewerb ein Riegel geschoben wird. Die reichen Kantone senken die Steuern, die ärmeren, z.B. Bern, benutzen die Mittel aus dem NFA, um wenigstens einigermassen mithalten zu können.
Auf der Strecke bleibt die soziale Gerechtigkeit.

Es tut sich was im Land!

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